AGB

AGB – Teilnahmebestimmungen
1. Teilnahmeerklärung

1.1 Haftungsausschluss
Mit der Teilnahme am Igersheimer Firmenlauf (im Folgenden “IFL“ abgekürzt) erkenne ich den Haftungsausschluss des Veranstalters für Personen- und Sachschäden jeder Art an. Ich werde weder gegen den Veranstalter und die Sponsoren des Laufes noch gegen die Gemeinde Igersheim oder deren Vertreter Ansprüche erheben, sollten mir durch meine Teilnahme am Lauf Schäden oder Verletzungen jeder Art entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für meine Begleitpersonen.

1.2 Fitnes
Ich erkläre, dass ich gesund bin, einen ausreichenden Trainingszustand besitze und mir mein Gesundheitszustand von einem Arzt bestätigt wurde. Ich bin damit einverstanden, dass ich aus dem Rennen genommen werde, wenn die Gefahr besteht, dass ich mich gesundheitlich schädige.

1.3 Allgemeines
Jeder Teilnehmer stimmt den unten aufgeführten Punkten zu. Bei Sammelanmeldungen müssen alle in der Liste eingetragenen Teilnehmer vom Team-Kapitän (Anmelder, dessen Daten oben im Kopf des Anmeldeformulars stehen) über den Inhalt dieser Punkte informiert werden (vor allem über die gesundheitlichen Anweisungen und Tipps).

2. Anmeldedaten

2.1  Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die in der Anmeldung angegebenen Daten an SAS-Zeitmesssysteme weitergegeben und dort elektronisch verarbeitet werden dürfen.

2.2 Außerdem erkläre ich mich einverstanden, dass die im Zusammenhang mit dem IFL gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Büchern, Werbung und fotomechanischen Vervielfältigungen (z. B. Videokassetten, Filme) ohne Vergütungsanspruch meinerseits verwendet werden dürfen.

2.3 Der Veranstalter bietet den Teilnehmern an, auch anonym zu laufen. D. h. er wird nur mit einer Startnummer und dem Firmennamen mitlaufen.

2.4 Ich bestätige ausdrücklich die Richtigkeit aller von mir angegebenen Daten (z. B. Geburtsjahr) und versichere, meine Startnummer sowie den SAS-Einwegchip keiner anderen Person weiterzugeben.

3. Startnummer

Mir ist bekannt, dass das Umknicken oder Manipulieren der Startnummer zur Disqualifikation führt. Vor allem darf der Werbedruck nicht unkenntlich oder unsichtbar gemacht werden.

4. Absage/Abbruch des IFL

Außerdem ist mir bekannt, dass im Falle einer Absage oder eines Abbruchs des IFL wegen höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Gefahrenwarnung) kein Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr besteht.

5. Kontakt

Sämtliche Erklärungen der Teilnehmer müssen direkt auf der Homepage über das Kontaktformular an den Veranstalter gerichtet werden.

6. Startberechtigung

Startberechtigt ist man, wenn das Mindestalter (16 Jahre) erreicht ist und keine zusätzlichen Sportgeräte verwendet werden (wie z. B. Hand Bikes, Inline Skates etc.). Letzteres gilt zum Schutze der anderen Teilnehmer und der Zuschauer.

Keine Wertung für die Walker/Nordic Walker, da die Strecke nicht durchgängig kontrolliert ist. Zeitmessung erfolgt.

7. Anweisungen des Veranstalters

Organisatorische Vorgaben verteilt der Veranstalter per E-Mail an alle Teilnehmer. Diese werden auch offiziell auf der Homepage des IFL veröffentlicht.

Wird diesen Vorgaben bzw. den Anweisungen des Streckenpersonals nicht Folge geleistet und dadurch die Sicherheit der anderen Läufer gefährdet, darf der Veranstalter diesen Teilnehmer jederzeit vom IFL ausschließen bzw. (nachträglich) disqualifizieren.

8. Zusätzliche Werbung

Das Aufstellen oder Verteilen von Werbung auf dem Veranstaltungsgelände ist ohne schriftliche Vereinbarung mit dem Veranstalter untersagt. Bei Verstoß dieser Vorgabe droht eine Disqualifikation dieser Person/en.

9. Anweisungen des Veranstalters

9.1. Die Anmeldung und die Verwaltung der Teams erfolgt kostenfrei für den Teilnehmer bzw. den Team-Kapitän. Letzterer muss sich jedoch selbst in die Liste eintragen, falls er am Lauf teilnehmen will. Die Veranstaltungsausschreibungen und Meldefristen sind unbedingt einzuhalten.

9.2. Eine Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet den Teilnehmer zur Zahlung des Startgeldes. Die Höhe des Startgeldes ergibt sich aus der Veranstaltungsausschreibung. Sofern eine Gruppe von Teilnehmern ein Gruppenmitglied (z. B. Teamkapitän) mit der Anmeldung beauftragt hat, haftet das beauftragte Gruppenmitglied (neben den einzelnen Teilnehmern) für die Zahlung des kompletten Startgeldes.

9.3. Anmeldungen werden erst nach Eingang des jeweiligen Teilnehmerbetrages bearbeitet. Sollte die Teilnahmegebühr nicht spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin auf dem Konto des Veranstalters eingegangen sein, ist der Teilnehmer nicht startberechtigt. Zur Zahlung ist der Teilnehmer dennoch verpflichtet.

10. Ummeldungen/Nachmeldungen

Um- und Nachmeldungen sind bis zum ausgeschriebenen Anmeldeschluss kostenlos möglich. Änderungen sind danach nur am Veranstaltungstag von 15 bis 17 Uhr am Veranstaltungsort möglich. Änderungen, die in anderer Form (per E-Mail, Fax oder Telefon) beim Veranstalter eingehen, werden nur gegen eine Bearbeitungsgebühr von fünf Euro (inkl. MwSt.) bearbeitet.

11. Abmeldung von Teilnehmern/Firmen

Die Abmeldung eines Teams ist nur in schriftlicher Form (per E-Mail über das Kontaktformular) an den Veranstalter möglich. Diese Abmeldung des Teams entbindet jedoch nicht von der Zahlung des Startgeldes; insbesondere ist vom Veranstalter eine bereits geleistete Zahlung des Startgeldes nicht zurückzuerstatten. 

12. Teilnehmerzahl

Eine Limitierung der Teilnehmerzahl kann vom Veranstalter festgelegt werden. Nach Erreichen dieser Marke werden keine Anmeldungen mehr angenommen.

13. Zahlungsmodalitäten

Seit 2018 erfolgt die Anmeldung über das Anmeldportal unseres Partners SAS-Zeitmesssysteme, der die Gebühren im Auftrag des Veranstalters auf ein eigens Konto einzieht.